Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1

„Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf dem Internetportal www.info-gold.de zum Zwecke der Verbreitung.


§ 2

Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste der A.I.D.A. Werbeagentur (im Folgenden „Anbieter“ genannt).


§ 3

Ein Werbemittel kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: Online-Einträge in unterschiedlichen Gestaltungen oder „Werbebanner“ aus einer klicksensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link).


§ 4

Der Anbieter schuldet dem Auftraggeber die Veröffentlichung der bestellten Werbemittel bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Einblendungen oder Ablauf der Vertragslaufzeit auf dem Internetportal www.info-gold.de.


§ 5

Der Auftrag kann schriftlich, per Fax oder auch online erteilt werden. Der erteilte Auftrag ist für den Auftraggeber verbindlich.


§ 6

Der Anbieter behält sich vor und während der Verbreitung ein Rücktrittsrecht bzw. ein fristloses Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden ist oder wenn die Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist. Wichtige Gründe sind u. a. Verstoß gegen religiöse oder politische Neutralität, marktschreierische Aufmachung oder sittenwidriger Inhalt sowie begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, insbesondere wenn in sein Vermögen eine Zwangsvollstreckung betrieben wird und/oder wenn über sein Vermögen ein der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet ist.


§ 7

Werbemittel werden durch den Nutzer selbst veröffentlicht, so dass dieser auch den Zeitpunkt und die Häufigkeit bestimmt. Bei Pauschalangeboten gibt es keine Einschränkung bzgl. der Häufigkeit der Veröffentlichungen.


§ 8

Der Anbieter wird das vom Auftraggeber zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Material der Banner-Werbung auf dem Internetportal www.info-gold.de innerhalb des vereinbarten Umfeldes platzieren. Der Anbieter behält sich vor, die Banner-Werbung aus technischen Gründen an einem anderen Ort zu platzieren. Dabei wird sichergestellt, dass durch die Umgestaltung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung der Online-Werbung des Auftraggebers ausgeübt wird.


§ 9

Für die Platzierung von Einträgen gilt Folgendes: Die Platzierung erfolgt innerhalb der jeweiligen Ranking-Stufe oder nach den Grundsätzen der alphabetischen Sortierung. Dabei werden Geschäfts- und Firmenbezeichnungen, die ersichtlich zum Zwecke einer vorderen Platzierung entstanden sind (z. B. Verwendung von mehr als zwei „A“ am Anfang), nach beliebigem Ermessen durch den Anbieter platziert.


§ 10

Schäden an dem System des Nutzers bzw. die Unfähigkeit das Angebot zu nutzen verursacht durch Viren, Bedienungsfehler, Fehler im Betriebssystem, mangelnden Zugang zum Internet oder Serverausfall auf Seiten des Anbieters verursacht durch diesen können nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gegen ihn geltend gemacht werden.


§ 11

Im Falle des Zahlungsverzugs wird der Nutzer auf diesen zunächst beim Start des Systems hingewiesen. Lässt er die vorgegebene Frist zur Zahlung verstreichen, so sperrt sich das System selbst. Für die Aufhebung der Sperrung wird eine Aufwandsentschädigung von 50,00 € netto fällig. Unabhängig von der Sperrung und einer Vorwarnung durch das System gerät der Nutzer am zweiten Werktag eines Monats in Verzug, sofern seine Zahlung für den entsprechenden Monat nicht auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist. Im Falle des Verzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, auch ohne weitere Mahnungen die Rechtsverfolgung durch einen Anwalt zu beauftragen.


§ 12

Ein Anspruch auf individuelle Änderungen besteht grundsätzlich nicht, Anregungen werden aber gerne entgegen genommen.


§ 13

Der Auftraggeber ist selbst für die Inhalte der bestellten Veröffentlichungen und für alle gemachten Angaben verantwortlich. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen von sich aus zu klären. Es dürfen keine Werbebanner mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angeboten werden, insbesondere keine Werbung veröffentlicht werden, die i. S. d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstachelt, Gewalt verherrlicht oder verharmlost, sexuell anstößig oder i. S .d. § 184 StGB pornographisch ist, den Krieg verherrlicht oder verharmlost, geeignet ist, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinweist. Die Werbebanner dürfen auch keine Verlinkungen und Domains mit solchen Inhalten enthalten. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der bestellten Werbung. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegen den Anbieter geltend machen, haftet allein der Auftraggeber, der den Anbieter von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt.


§ 14

Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Auftraggeber sind nicht vereinbart. Weitergabe bestellter Werbebanner an Dritte ist nicht zulässig.


§ 15

Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Verletzung von Rechten Dritter entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.


§ 16

Der Auftraggeber räumt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der vereinbarten Werbemittel auf dem Internetportal www.info-gold.de erforderlichen Rechte ein, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.


§ 17

Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen / Inanspruchnahme durch Dritte, worüber er den Auftraggeber umgehend zu unterrichten hat, ohne weitere Sachprüfung die Werbung (einschließlich Links), gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage, aus der elektronischen Darstellung zu entfernen. In diesem Fall ist der Auftraggeber auch weiterhin zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet.


§ 18

Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechend bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und -hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z. B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern), oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn des vertraglich vereinbarten Erscheinungstermins andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


§ 19

Bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder unvollständiger Wiedergabe des Werbemittels steht dem Auftraggeber ein Anspruch auf Nachbesserung zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, so hat der Auftraggeber wahlweise ein Recht auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rücktritt. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Werbemittelpreises). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


§ 20

Soweit es sich um offensichtliche Fehler handelt, sind Mängelrügen dem Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Veröffentlichung schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung, sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche, auch auf Schadensersatz, beträgt bei offensichtlichen Mängeln drei Monate.


§ 21

Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streiks, aufgrund Änderungen gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.


§ 22

Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Anbieter nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.


§ 23

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.


§ 24

Nicht zu vertreten hat der Anbieter, wenn einzelne Angestellte einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Werbeaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft).


§ 25

Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Anbieter keine Haftung.


§ 26

Soweit der Auftraggeber Unternehmer ist, ist die Haftung des Anbieters für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.


§ 27

Im Falle höherer Gewalt sind sämtliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Sämtliche Haftungsausschlüsse und Verjährungsregeln betreffen nicht Ansprüche aus Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.


§ 28

Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuelle Preisliste.


§ 29

Der Rechnungsbetrag wird sofort mit der Auftragsvergabe des Werbeeintrages auf dem Internetportal www.info-gold.de fällig. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Ausführung des Auftrags erfolgt erst nach Geldeingang auf dem Konto des Anbieters. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgeblich, der am Ende des Leistungszeitraumes gültig ist.


§ 30

Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellten Eintragungen eventuell in andere elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden können.


§ 31

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist der Sitz des Anbieters. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.


§ 32

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg rechtlich wirksam und am ehesten erreicht werden kann.



Köln, Januar 2015



Software Lizenzvereinbarung

Endkunden Nutzvertrag


1Diese Lizenzbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen und für Online Produkte sowie sonstige Leistungen.


2Mit dem Vertragsschluss über die Lieferung bzw. den Download von Software (unabhängig vom Speichermedium) gewähren wir dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht das Datenverarbeitungsprogramm der „Experten“ Serie (nachfolgend Software genannt) zu den nachstehenden Bedingungen zu nutzen. Im Übrigen verbleiben bei der Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) alle nationalen und internationalen Schutzrechte nach den einschlägigen Urheberrechtsgesetzen sowie ©,®,™. Aus der Nutzung der Software kann der Kunde selbst keinerlei Schutzrechte für sich in Anspruch nehmen. Sollte durch die Nutzung ein möglicherweise schutzrechtsfähiges Rechtsgut entstehen so verpflichtet sich der Kunde bereits jetzt dieses auf die Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) unter Ausschluss weitergehender Rechte des Kunden zu übertragen.


3Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das bei Zahlungsverzug des Kunden sämtliche Nutzungsrechte für den Zeitraum des Verzugs entzogen sind und die sich daraus ergebenden Rechtsverstöße, insbesondere nach den §§ 106-108b Urheberrechtsgesetz durch uns geahndet werden. Die hieraus resultierenden Kosten der Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) sind neben den strafrechtlichen Konsequenzen vom Kunden zu tragen. Sie können den amtlichen Wortlaut dieser Vorschrift jederzeit unter www.gesetze-im-internet.de einsehen.


4Zum ordnungsgemäßen Betrieb der Software ist die fachmännische Installation und Einrichtung notwendig. Bei Eigeneinrichtung übernimmt der Lizenznehmer jegliche Verant- wortung. Folgende Hardwarekomponenten und Voraussetzungen sind zwingend erforderlich: Sie benötigen einen Personal Computer mit Windows XP oder Windows 7 Betriebssystem (32 Bit Version, Virenfrei, ohne Hardwarefehler) und einen funktionierenden Internetanschluss, sowie einen Bon-Drucker in einem einwandfreien funktionsfähigen Zustand. Sie müssen über die technischen Voraussetzungen verfügen, damit eine Fernwartung, Installation, Dateneingabe, Analysen, Weitergabe der Buchhaltungsdaten an den Steuerberater und sämtlich notwendiger Datenverkehr via Internet jederzeit abgerufen und durchgeführt werden können. Darüber hinaus ist die fachmännische Hinterlegung von Stammdaten und die Einspeisung individueller Betriebsdaten in Basistabellen notwendig. Diese Hinterlegung und Einspeisung ist nicht Bestandteil der Software. Die Kosten und der Umfang der Hinterlegung soweit diese von uns vorgenommen wird, ergeben sich aus der Auftragsbestätigung dieses Vertrages. Wir weisen darauf hin, dass die Leistungsfähigkeit und die Eigenschaft der Software durch die zugrunde liegenden individuellen Betriebsdaten und auch durch die Leistungsfähigkeit und Ausstattung der Hardware, des Betriebssystems und den technischen Voraussetzungen des Internets beeinflusst werden. Bei suboptimaler Konfiguration und Ausstattung kann es zu Einschränkungen der Programmfunktionen kommen.


5Der Lizenznehmer übernimmt für die eigene Hardware und Nutzung selbst in vollem Umfang Gewähr. Dies gilt insbesondere für Fehlbedienung, unkontrollierten und ungeschützten Internetzugang, eigenverantwortliches Verseuchen des Betriebssystems durch Viren, Würmer, Trojaner oder ähnliche Schädlinge. Jegliche Verantwortung für mögliche Schäden im Besonderen durch fehlende Antivirus Software oder Firewall obliegt dem Lizenznehmer. Die Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) ist nur für den einwandfreien Funktionsumfang der Software Datenverarbeitungsprogramm der „Experten“ Serie verantwortlich zu machen, wenn ihr grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Dem Kunden obliegt insoweit die volle Beweislast. Kosten die aufgrund von Versäumnissen des Kunden entstehen sind von diesem zu tragen. Hierzu gehören unter anderem ein fehlerhaftes Betriebssystem, eine fehlerhafte Bedienung, sowie alle Mängel in der Hardware. Der Mehraufwand wird von Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit entsprechenden aktuellen Stundensätzen im vollen Umfang in Rechnung gestellt. Bei Streit über die Ursache der Störung ist Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, durch das Kopieren der kompletten Daten der Software des Kunden auf einen einwandfrei funktionierenden Personal Computer zu übertragen und so den Nachweis für eine ausschließliche Verursachung der Störung durch den Kunden zu führen. Damit ist der Nachweis geführt, dass der Kunde nicht berechtigt ist Schadensersatzansprüche geltend zu machen und sämtliche Kosten, auch die der Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt), für die Wiederherstellung eines mangelfreien Systems zu übernehmen. Die insoweit erforderliche neue Hardware ist vom Kunden auf dessen Kosten zu beschaffen. In einem solchen Fall ist eine Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund ausgeschlossen. Auch das Recht zur Minderung durch den Kunden wird für den Zeitraum der Störung ausgeschlossen.


6Der Lizenznehmer verpflichtet sich tägliche Sicherheitskopien der Daten der Software zu erstellen, so dass er die Auflagen der Finanzbehörden erfüllt. Er hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die Kopien auf einem unabhängigem Speichermedium, welches nicht Bestandteil des Personal Computers ist, erstellt werden und an einem sicheren Ort aufzubewahren. Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) ist weder für verlorene Daten, noch für Systemausfälle durch mangelnde Sicherheitskopien verantwortlich. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle daraus entstehenden Schäden des Lizenznehmers von diesem im vollen Umfang zu tragen sind.


7Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) stellt Ihnen die gelieferte Software in der vorliegenden Version für den Einsatz auf einem einzelnen beliebigem Rechner zur Verfügung, der den Vorgaben von Ziffer 4. dieses Vertrages entspricht. Jede weitere Nutzung auf einem anderen Computer ist nur durch den Erwerb einer neuen Lizenz möglich. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei jedem weiteren Update mitgeteilt. Soweit das Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software zeitlich befristet ist, endet dieses nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit. Eine über den Bezugszeitraum hinausgehende Nutzung ist verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Software über Vorkehrungen verfügt das Einhalten dieser Regelung zu kontrollieren. Ein Umgehen dieser Sicherung wird strafrechtlich verfolgt.


8Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nur für eigene Zwecke zu nutzen und sie Dritten weder unentgeltlich noch entgeltlich zu überlassen. Die Software darf nur durch eine Person auf einem Rechner, nicht jedoch gleichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern, gleich ob durch dieselbe oder verschiedene Personen gleichzeitig, genutzt werden.


9Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software auf einer Festplatte zu installieren und zu nutzen. Im Falle eines Vertrages über eine Netzwerkversion/Mehrfach-Lizenz ist der Lizenznehmer berechtigt, die Software entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt auf einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig zu nutzen.


10Der Lizenznehmer erklärt sich mit der Registrierung für den Kopierschutz einverstanden. Diese erfolgt, in dem ein „Fingerabdruck“ der Hardware erstellt wird und diese in Kombination mit der Steuernummer des Kunden als eine eindeutige Seriennummer behandelt wird, die den Kunden und die Software einwandfrei identifiziert. Dadurch soll eine Urheberrechtverletzung durch Weitergabe der Software verhindert werden. Die Software erwartet dann für die Funktionsfähigkeit exakt die gleiche Hardware und die Steuernummer. Beim Hardwarewechsel kann ohne Verlust der Daten und Software durch eine Deinstallation, mit einer persönlichen Seriennummer die über die Hotline abrufbar ist, die Hardware getauscht werden. Die neue Seriennummer wird auf Grund des „Fingerabdrucks“ der neuen Hardware neu verifiziert und freigeschaltet. Der Lizenznehmer erklärt sich mit dieser Art des Kopierschutzes ausdrücklich einverstanden. Weiterhin erklärt der Lizenznehmer sich mit dem Online Updatecheck mit Datenprüfung über Nutzungsberechtigung auch ausdrücklich einverstanden. Der Lizenznehmer erklärt sich auch ausdrücklich mit Online Handbüchern einverstanden, die auf der Homepage herunter geladen und ausgedruckt werden können.


11Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Kopien der Software zu erstellen, sofern die Kopien nicht zu Datensicherungszwecken erfolgen und auch nur zu diesem Zwecke eingesetzt werden. Er darf ferner die Softwarebestandteile, mitgelieferte Bilder, das Handbuch, Begleittexte sowie die zur Software gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch andere Verfahren nicht vervielfältigen, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation weder vertreiben, vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einräumen noch diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung stellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für Datenbankzugänge, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Lizenznehmer ist nicht befugt, die Software und/oder die zugehörige Dokumentation ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht. Dem Kunden ist es untersagt, Copyrightvermerke, Kennzeichen/Markenzeichen und/oder Eigentumsangaben des Herausgebers an Programmen oder am Dokumentationsmaterial zu verändern. Wir weisen darauf hin, dass Sie bei Verstoß gegen die Punkte 5 - 9 strafrechtliche Konsequenzen nach dem UrhG haben können.


12Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Programmfehler müssen schriftlich angezeigt werden. Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) haftet für Programmierfehler bei der Softwareentwicklung innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung und bereinigen die angezeigten Fehler in angemessener Zeit. Spätestens 6 Monate nach Auslieferung werden die bekanntgewordenen Fehler in der nächsten Version (Update) bereinigt. Das Update für fehlerbehaftete Software ist kostenpflichtig soweit es beim Kunden nicht zu Mängeln im System gekommen ist. Schadensersatzansprüche aus fehlerhaften Programmen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die gelieferte Software wird dem Lizenznehmer als ein Standardpaket ausgeliefert. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf eine individuelle Softwareerweiterung. Er hat lediglich einen Anspruch auf ein kostenpflichtiges Update dieser Software, sobald eine neuere Version verfügbar ist. Erweiterungswünsche können uns jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Wir werden Ihren Wunsch sorgfältig prüfen und gegebenenfalls in das nächste Update aufnehmen lassen.


13Durch den Einsatz der gelieferten Software an anderer Software oder an Datenträgern / Datenverarbeitungsanlagen des Kunden entstandene Schäden wird nur gehaftet, wenn der schadensursächliche Mangel an der/dem gelieferten Software / Datenträger von einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist und es sich dabei um vorhersehbare, typischerweise auftretende Schäden handelt. Bei Verträgen mit juristischen Personen des Öffentlichen Rechts, öffentlichrechtlichen Sondervermögen sowie Kaufleuten - gegenüber Letzteren allerdings nur dann, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört - ist über die Haftungsbeschränkung des vorstehenden Satzes hinaus auch die Haftung für grobes Verschulden durch Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten verletzt sind. Gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung - nicht aber auf Schadensersatz - bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.


14Es wird ausdrücklich vereinbart, Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) das ausschließliche Recht einzuräumen, bei Nichtzahlung von vereinbarten Beträgen die Software im vollen Umfang der Leistungsfähigkeit zu sperren. Das erfolgt in der Form, dass die Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt) Software bei Nichtzahlung vereinbarter oder regelmäßiger Beträge, spätestens nach 15 Tagen nach Fälligkeit automatisch gesperrt wird und solange nicht mehr benutzbar ist, bis das System wieder frei geschaltet wird. Die Freischaltung kann automatisch bei einer bestehenden Internetverbindung erfolgen. Falls keine Internetverbindung vorhanden ist, kann die Freischaltung manuell durch Eingabe eines Freischaltcodes erfolgen. Die Freischaltung oder der Freigabecode erfolgt erst nach Geldeingang auf das Konto von Polat Consulting UG (haftungsbeschränkt). 7 Tage vor der Sperrung wird bei jedem Systemstart auf eine mögliche Sperrung und den Ausgleich von Verbindlichkeiten ohne Wert hingewiesen. Dies gilt aber nicht als Grundlage für eine Sperrung. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass durch die nicht vereinbarungsgemäße Zahlung der Lizenznehmer für den entstehenden Folgeschaden im vollen Umfang selbst verantwortlich ist und nicht berechtigt ist, aus seinem schuldhaften Verhalten in irgendeiner Form Schadensersatz zu verlangen. Der Lizenznehmer hat auch die Kosten für die Entsperrung, sowie weitere entstandene Kosten zu tragen, die durch sein Handeln entstehen. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch, auf Minderung der Zahlungen, die durch den Nutzungsausfall selbst verschuldet sind. Hinsichtlich der Verbuchung Ihrer Zahlungen bei Verzug wird auf die AGB zu diesem Vertrag verwiesen.


15Der Kunde wird vor der Vernichtung, dem Verkauf oder der sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeicher oder Datenverarbeitungegeräten darin gespeichertes Lizenzmaterial vollständig löschen und uns gegenüber an Eides statt versichern. Verstöße des Kunden gegen die Bestimmungen über sein Nutzungsrecht an der Software berechtigen und ungeachtet sonstiger Ansprüche zur fristlosen Kündigung des Vertrages.


16Durch Abschluss des Mietvertrages, die Installation und Benutzung der gelieferten Software erklärt sich der Kunde mit diesem Endkunden Nutzvertrag ausdrücklich einverstanden und nimmt diesen Vertrag an.



Köln, Januar 2015